10Mai
Die 10 größten Mängel des Entwurfs zum Bundesteilhabegesetz
AllgemeinEin gutes Teilhabegesetz ist überfällig! Menschen, die mit Assistenz leben, muss ein einkommens- und vermögensunabhängiger Zugang und eine Finanzierung von Assistenzleistungen niederschwellig ermöglicht werden, anstatt weitere Bürokratiebarrieren aufzubauen.
Diese 10 gravierenden Mängel des geplanten Entwurfes kritisieren behinderte Menschen unter dem Hashtag #NichtMeinGesetz in ganz Deutschland massivst:
- Die Mogelpackung schlechthin
Sind behinderte Menschen auf Persönliche Assistenz angewiesen, erhalten sie zumeist Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege. Doch nur die Eingliederungshilfe wird aus dem Sozialhilferecht herausgelöst, die Hilfe zur Pflege bleibt Sozialhilfe. Das bedeutet, dass eventuelle Verbesserungen in der Eingliederungshilfe diesen Betroffenen rein gar nichts bringen! (§ 91 I SGB IX)
Update: Laut des dem Kabinettsbeschluss zugrunde liegenden Entwurfes werden Personen, die Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege erhalten jetzt den günstigeren Regelungen der Eingliederungshilfe unterstellt, wenn sie erwerbstätig sind und außerhalb eines Heimes wohnen. Mit dem 1. Tag der Rente werden aber auch diese Personen sofort wieder in die Sozialhilfe gestürzt. - Selbstbestimmt leben? Nur wenn es günstiger und nicht unangemessen ist.
Bisher galt der Grundsatz: ambulant vor stationär. Also es ist besser man wohnt zu Hause oder in einer eigenen Wohnung, als in einem Heim. Dieser Vorrang entfällt, sodass das Wohnen in den eigenen vier Wänden künftig oft nur dann „erlaubt“ werden wird, wenn es günstiger ist oder ein Leben im Heim unzumutbar ist. (§104 II SGB IX)
Update: Keine Änderung. Nur in der Begründung wurde als „Bestandsschutz“ hinzugefügt, dass das, was vorher angemessen war, auch angemessen bleibt. Das ist gut für die, die wohnen, wie sie möchten, aber eine Katastrophe für diejenigen, die noch im Heim leben müssen oder erstmals von ihren Eltern ausziehen möchten. - Individuelles Leben – Fehlanzeige
Nach dem Entwurf können viele Hilfen zwangsweise für mehrere Betroffene gleichzeitig erfolgen – das sogenannte „Poolen von Leistungen“. Individuelle Aktivitäten, wie sich mit Freunden treffen oder Kinobesuche, sind dann unmöglich. Es droht ein zwangsweises Leben in WGs und Heimstrukturen. (z.B. §116 II und §112 IV SGB IX)
Update: Keine Änderung. - Behinderte dürfen nicht sparen
Um die lebensnotwendigen Hilfen zu erhalten, dürfen behinderte Menschen kaum Geld sparen. Von ihrem Einkommen wird ihnen – neben den normalen Steuern und Sozialabgaben – 24% des über dem Freibetrag liegenden Einkommens abgezogen und Vermögen, also auch Bausparverträge oder Lebensversicherungen, dürfen sie nicht in einem Wert von mehr als zunächst 25.000 € besitzen (§137 II und §140 SGB IX). Bei Hilfe zur Pflege verbleibt es im Grundsatz bei 2.600 €.
Update: Keine Änderung. - Willst du mit einem behinderten Menschen zusammenleben? Gib dein Geld her!
Wer mit einem behinderten Menschen in einer Partnerschaft lebt, muss – sobald man zusammen wohnt – so lange alle Hilfen für den Partner zahlen, bis er selbst weniger als 25.000 € besitzt. Ein geerbtes Elternhaus – weg. Eine Lebensversicherung – weg. (§140 I SGB IX)
Bei Hilfe zur Pflege ist auch weiterhin zusätzlich auch ein Großteil des Partnereinkommens – weg.
Update: Das Vermögen des Partners ist in der neuen Fassung ebenso wie das Einkommen des Partners nicht mehr heranzuziehen. Allerdings gilt beides weiterhin nur für die Eingliederungshilfe, nicht für die Hilfe zur Pflege. - Behinderte sind nicht behindert genug
Um Hilfen zu erhalten, muss man laut dem Entwurf in 5 von 9 Lebensbereichen eingeschränkt sein (§ 99 SGB IX). Wer z.B. aufgrund einer Sehbehinderung Hilfe zur Mobilität und beim Lernen benötigt, ist nicht behindert genug, um Eingliederungshilfe beanspruchen zu können.
Update: Die völlig unverständliche Anforderung wurde im Grundsatz beibehalten. Das Amt kann jedoch jetzt „nach freiem Ermessen“ die Hilfen auch Personen gewähren, die die Voraussetzung nicht erfüllen – muss es aber nicht. - Mit anderen Menschen kommunizieren? Nur wenn es wirklich wichtig ist!
Hör- oder sprachbehinderte Menschen sollen nur dann Hilfen zur Kommunikation erhalten, wenn das aus „besonderem Anlass“ nötig ist. Sich mit Freunden, Bekannten oder der Kassiererin im Supermarkt verständigen – unwichtig. (§82 SGB IX)
Update: Keine Änderung. - Im Ausland studieren oder Entwicklungshilfe leisten? Nur wenn es billig ist!
Hält sich ein behinderter Mensch vorübergehend im Ausland auf, erhält er dort nur dann Hilfen, wenn diese im Vergleich zu Deutschland bei gleicher Qualität günstiger sind. Ein Auslandssemester oder für eine Entwicklungshilfe-Organisation zu arbeiten – fast unmöglich. (§31 SGB IX)
Update: Keine Änderung. - Ein Behinderter will ehrenamtlich helfen? Dann soll er doch erstmal selbst um Hilfe betteln!
Behinderte Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, erhalten hierfür keine Assistenz mehr. Sie sollen Familie, Freunde oder Nachbarn fragen. Andere Möglichkeiten sind nicht mehr vorgesehen. (§ 78 Abs. 5 SGB IX)
Update: Assistenz soll nach dem leicht geänderten Wortlaut wohl nicht mehr völlig ausgeschlossen sein, jedoch nur dann erbracht werden, wenn Hilfe durch Familie, Freunde oder Nachbarn nicht möglich ist. - Eltern können ihren Kindern nicht helfen
Wollen Eltern ihrem behinderten Kind als Absicherung etwas vererben, damit es z.B. nicht auf staatliche Grundsicherungsleistungen angewiesen ist, geht das nicht. Das Kind muss – wenn es Hilfe zur Pflege bekommt – weiterhin den kompletten Betrag, bis auf 2.600 €, abgeben.
Update: Keine Änderung.
Darüber hinaus bestehen noch viele weitere Mängel am derzeitigen Entwurf des Bundesteilhabegesetzes, welche nach und nach hier und an anderen Stellen zusammengetragen werden. Hier soll nur eine Auswahl an besonders pikanten und dramatischen Verschlechterungen aufgeführt werden. Dazu gehören aber auch:
- Der individuelle Anspruch auf einen Integrationshelfer an Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen wird faktisch gestrichen (§112 Abs. 4)
- Pläne eines bundeseinheitlichen Teilhabegeldes, welches nicht nur die unterschiedlichen Höhen an Ausgleichszahlungen je Bundesland behoben, sondern vielen behinderten Menschen kulturelle Teilhabe erst ermöglichen würde, sind erst gar nicht zum Zuge gekommen.
[…] http://nichtmeingesetz.de/2016/05/10/die-10-groessten-maengel-des-entwurfs-zum-bundesteilhabegesetz/ […]
Warum fehlt hier der geplante § 102 Abs. 2, wonach Leistungen zur Sozialen Teilhabe ausgeschlossen sind, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (= WfbM) möglich sind?
Ist das Ausgeschlossensein von Sozialer Teilhabe nicht wichtig genug, um es in die 10 größten Mängel des Entwurfes aufzunehmen?
Weil es dann 11 Punkte wären? Ich denke, da gibt es noch einige Punkte, die man aufnehmen könnte.
Das ist wahr
ich finde es ziemlich albern dass viele Menschen sich immer auf „10 Punkte“ fokussieren. Warum sollte man diesen 11. Punkt nicht einfach mit aufführen?!
Weil man vermutet hat, das das zu schwer zu erklären ist, obwohl es das nicht ist?
Ich halte das auch für einen der wichtigsten Punkte.
Punkt 11:
und wer erfüllt die Anforderungen, um überhaupt Eingliederungshilfe zu bekommen?
5 von 9 Kriterien müssen erfüllt sein!???
Worin liegen denn die angeblichen Verbesserungen? Das ist jetzt schon genau so antiquiert und fernab jeglicher Lebensrealität wie alle vorherigen Regelungen auch. Das Problem ist offenbar, dass zu wenig behinderte Politiker im Parlament sitzen.
Diese Schlussfolgerung, sehe ich ganz genauso, wenn mehr Behinderte Politiker im Parlament sitzen, müssen die Politiker sich mit Ihnen auseinander setzen und werden dann mit vielen Themengebieten konfrontiert und es wäre möglich das viele Entscheidungen ganz anders gefällt werden, als wenn keine oder weniger behinderte Politiker im Parlament sitzen. Da Sie direkt mit den Problemen der Behindete im Parlament konfrontiert werden, was sonst nicht der Fall wäre.
Schließlich müssen Arbeitgeber auch eine bestimmte Anzahl von Behinderten am Arbeitsmarkt teil haben lassen, warum nicht in der sogenannten Regierung?
Es kann doch jeder Politiker werden…
Nah ja, wir haben ja einen recht prominenten Rollstuhlfahrer dort sitzen. Aber der scheint offenbar nicht dazuzugehören.
Der verdient so viel Geld, der brauch das alles nicht…..
Dass dieser behinderte Herr Schäuble dieses unverschämte Gesetz mitträgt, lässt mich an
SEINER Behinderung zweifel. Es gibt nämlich nichts, was es nicht gibt.
Dieter Buddéus
Als Minister (und später als Pensionär) hat der ja sowieso Ansprüche wie Dienstwagen, Büro, Sekretär usw. Außerdem eine Pension die sich gewaschen hat.
Der hat soviel das er sich privat dann Pflege leisten kann (womöglich dann Schwarz bezahlte Polinnen???????)
Um den Bräuchen wir uns nicht Soegen, der kennt die Nöte nicht mal ansatzweise
Sorry wenn ich absichtlich etwas dazu neige es zu übertreiben und es vielleicht auch missverstanden wird: Das Problem, das nicht nur zu wenige Behinderte im gesamten Politikwesen vorhanden sind und falls dann doch einmal Amtsträger dadurch Behinderungen erleiden, so sind diese zwar zu recht darüber abgesichert, allerdings macht es dann schon einen gewaltigen weltfremden und unsozialen bemerkenswerten Unterschied, ob da die Politik einem die Position und das Leben auf Lebensdauer sichert. Es sich dieser dann selbst am besten damit leben/gehen lässt und sich einen wahren Scheiß um uns Andere in gleichen Situationen (Behindert usw.) kümmert. Ob er dann dafür was tut oder etwas verbessert, oder aber uns kleine Lichter, politisch und menschlich wie auch so oft gesellschaftlich nicht erwünschte Menschen, die ja nur Geld kosten und dazu auch noch Hilfe benötigen, wirklich mal auf eine wirklich gleiche gesetzliche Stufe mit Menschenwürde und Verstand stellt! Findet es den die Mehrheit nicht auch absurd, dass ausgerechnet Gesunde/Normale/nicht Behinderte Menschen grundsätzlich über unsere Behinderung/Leben entscheiden? Wie kann sich überhaupt auch nur einer dieser Menschen, die nichts von alle dem auch nur in irgend einer Form selbst erleiden/erlebt/erleben/besitzen, erdreisten über mich und dann mit absichtlich falsch gehaltenen Gesetzen die nur von solchen Menschen gemacht werden/wurden, die rein aus Machtgier und Geldgier zustande kommen, über mich oder andere Entscheiden zu wollen/müssen! Dass und nur das ist das eigentliche Gesamtproblem in unserer Gesellschaft…, nur mal ein kleiner Einblick in meine Lebenserfahrung und dadurch geförderte Denke…
Es ist doch in der Politik immer das Gleiche:
Nicht-Behinderte enscheiden über Behinderte
(Hauptsächlich) Männer entscheiden über Hebammen und Schwangere
(Hauptsächlich) Männer entscheiden über Stalker- und „Vergewaltigungsgesetze“, die hauptsächlich Frauen betreffen.
Die Politik muss sich grundsätzlich ändern, sachliche Entscheidungen statt Parteiengeklüngel, Lobbyismus unterbinden, endlich den Mensch in den Fokus stellen und nicht das Geld, Volksentscheide auf Bundesebene!
Zumindest zu wenige, bei denen die Behinderung für die Anerkennung eines Behinderungsgrades ausreicht…
Deutlicher will ich nicht werden.
(Disclaimer: Ich bin Fußgänger und Humanist.)
„Findet es den die Mehrheit nicht auch absurd, dass ausgerechnet Gesunde/Normale/nicht Behinderte Menschen grundsätzlich über unsere Behinderung/Leben entscheiden? “ – genau meine Meinung, aber das gilt ja auch für Abgeordnete, die über die Höhe von Hartz IV entscheiden und keine Ahnung haben, was das bedeutet. In Mannheim gab es mal einen Sozialbürgermeister, der, um zu erfahren, was Sozialhilfe bedeutet, mit seiner Familie eine Zeit lang von dem Sozialhilfesatz gelebt hat. So etwas sollte Pflicht sein.
Das stimmt sind echt zu wenige.
Guten Tag Frau Scholl,
„Das Problem ist offenbar, dass zu wenig behinderte Politiker im Parlament sitzen.“ Es gibt meines Wissens nur zwei behinderte Politiker, Frau Dreyer und Herr Schäuble! Fragen Sie doch mal Herrn Schäuble nach seiner Assistenz und warum er nicht Gesundheitsminister geworden ist! In dieser Position hätte er viel mehr erreichen können wie die ganzen anderen Gesundheitsminister! Als Gesundheitsminister kann man natürlich nicht so glänzen wie, wenn man(n) Finanzminister ist. Auch muss er sich nicht um diese alltäglichen Problemchen kämpfen, da ihm sicher alle Wege geebnet werden. Herr Schäuble hat in einem Gespräch über den Pflegenotstand in Deutschland mitgeteilt, dass es diesen nicht gebe! Für ihn sicherlich nicht!
Solange Politiker über diese Gesetze entscheiden, die sich noch nie ernsthaft mit den Problemen der Betroffenen, und nicht nur vom Schreibtisch aus, befasst haben, solange werden diese Gesetze immer ein schlechter Kompromiss für die Betroffenen bleiben!
Kein Wort über ein bundeseinheitliches Teilhabegeld, in der Deaf-Community besser bekannt als Gehörlosengeld.
Geld für Bankenrettung sind da und auch für Flüchtlinge werden gut bezahlt, aber für uns gar nix, was ist das für eine Partei CDU/ SPD. Pfuiii
Wie ja schon in der Einleitung zu Gesetz steht: keine Kostendynamik und schön auf die Kostenbremse treten. Also weder Blindengeld, noch Gehörlosengeld oder gar ein Ausgleich über alle behindertengruppen hinweg. Aber die Kostenbremsen springen einem ja schon in den obengenannten Punkten förmlich entgegen.
Wir sollten bei allem Ärger aufpassen nicht andere Gruppen gegeneinander aufzuwiegen. Das tun schon andere genug. Wir müssen unsere Bedürfnisse laut äußern, aber bitte nicht, wenn die bekommen, dann wir auch. Übringens auch unter den Flüchtlingen gibt es auch behnderte Menschen. Die scheinen noch unwichtiger zu sein.
Hallo Herr Engels,
ich halte Sozialneid in Form von „und auch für Flüchtlinge werden gut bezahlt“ für ebenso beschämend und wirklichkeitsfern wie den mit Recht hier scharf kritisierten Gesetzesentwurf. Oder haben sie sich schon einmal mit der Lebensrealität von Flüchtlingen in Deutschland vor Ort auseinandergesetzt. Ich vermute nicht, sonst würden sie sich anders äußern.
Mit freundlichen Grüßen, J. Zeitler
J.Zeitler kann ich nur zustimmen. Zum einen bekommen anerkannte Flüchtlinge keinen Cent mehr, als deutsche Menschen mit Hilfsbedarf und behinderte Asylbewerbende haben noch weit mehr Hürden zu bewältigen, während der Zeit vor der Anerkennung als Flüchtlinge, wie all die deutschen betroffenen Menschen mit Behinderungen. Zum anderen nützt das gegeneinander ausspielen keinen der Gruppierungen mit Hilfsbedarf…Lieben Gruß
In der Erstaufnahmeeinrichtung bekommt ein Flüchtling Sachleistungen zur Deckung des sog. „notwendigen Bedarfs“ (Essen, Kleidung, Strom, Toilettenpapier) und 143 Euro zusätzlich für „persönliche Bedürfnisse“, 14 Euro weniger wenn man einen Partner hat. Das kann teilweise auch durch Sachleistungen ersetzt werden. Das wird z.B. seit Mai 2016 beim Mobilitätsticket für Flüchtlinge in Frankfurt gemacht, die so wie Studenten nur 23 Euro für ein Monatsticket zahlen müssen (das teure Frankfurter Sozialticket wäre vorher 61,20 gewesen!, das reguläre Monatsticket 86,50.) Wenn man nicht in einer Sammelunterkunft wohnt bekommt man 359 Euro,also 90% von dem, was ein Sozialhilfeempfänger bekommt. Erstt nach 15 Monaten stehen einem 100% zu.
Das ist O.K., aber nicht gerade viel, wenn man mit dem Heimatland in Verbindung bleiben und sich vernetzen will, ein Asylverfahren führt und nicht weiß, wo man was billig herkriegt, sich im Supermarkt oder beim Handyvertrag wegen der Sprachschwierigkeiten mit den Preisen vertut oder Deutsch lernen möchte und zu der Gruppe an Flüchtlingen gehört, die entweder kein Anrecht auf einen Deutschkurs haben oder wo das aus praktischen Gründen schwierig ist.
Behinderte Menschen brauchen die Empathie und Solidarität der anderen. Gebt Sie bitte auch anderen Leuten, die sie brauchen. Wirtschaft ist kein Verteilungskampf,sondern das Geben und Nehmen von Leistungen untereinander – und zwar nach Möglichkeit so, dass es gerecht zugeht.
Sehr geehrte Frau Martin,
so sehr ich Ihre Verbitterung bezüglich der ungerechten Behandlung von Flüchtlingen verstehe, doch dieser Kommentar gehört hier einfach nicht hin. Es geht an dieser Stelle um die Zukunft von behinderten Menschen, die es weiss Gott schwer genug haben.
Der BTHG-Entwurf, so wie auch das derzeitige Teilhabegesetz verstossen in meinen Augen ganz klar gegen den Art. 3 des Grundgesetzes, Absatz 3 letzter Satz:“ Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Ich bin kein Jurist, doch bin ich mir sicher, dass ein guter Jurist das Blatt zu Gunsten der Behinderten Menschen wenden kann.
Herzliche Grüße
P.Brand
Meine Antwort war eine Entgegnung auf den Beitrag von André Rabe. Die Diskussion um Leute-gegeneinander-Ausspiel-Spielchen gehört schon hierher, weil genau mit diesem Argument Politik gemacht wird.
§ 102 Abs. 2 ist unzumutbar, da Menschen, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können, von der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Auch Menschen , die nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten können, haben ein Recht darauf, nicht in Anstalten gesperrt zu werden und ihrem Wunsch und Bedürfnissen entsprechend soziale Teilhabe zu leben.
Es ist einfach nur herzlos, ungerecht und zutiefst beschämend. Statt daß sie ihnen ein bißchen mehr zukommen lassen, damit sich ihr Leben ebenso lebenswert gestalten läßt wie das gesunder Menschen, vergreifen sie sich an ihrem redlich verdienten Eigentum. Vergeßt nicht: es kann JEDEN treffen, auch die Verfasser solcher Regelungen! Sie haben sich nicht ausgesucht, auf Hilfe angewiesen zu sein. Irgendwie gibt dieses Land seine Milliarden (die ja sehr wohl verfügbar sind) recht freigebig für falsche Prioritäten aus.
Ich finde es ungeheuerlich, wielange die Betroffenen jetzt schon auf dieses Gesetz hinarbeiten.
Nun waren Betroffene seit Langem an der Initiative beteiligt und haben sicher ausführlich zu allem Stellung genommen. Und dann kommt SO EIN GESETZESVORSCHLAG dabei raus?
Ich habe erstmals von Konstantin Gosch davon gehört – Hut ab für dessen Engagement.
Wenn ich direkt betroffen wäre und mich da auch so engagiert eingesetzt hätte, ich wäre sowas von wütend, das kann ich gar nicht beschreiben… Da sieht man, wie scheinheilig die sogenannte „Teilhabe“ ist, die immer gefordert wird und die jede/r bereitwillig unterstützen will, nur in der Praxis sieht es offenbar anders aus!
Es ist doch toll, dass moderne Hilfsmittel und Assistenz es möglich machen, dass beeinträchtigte Menschen aktiv arbeiten und vieles heute für sie möglich ist. Und dann werden sie dafür bestraft, obwohl sie so viele Hürden überwinden, um möglichst selbst bestimmt zu leben?! Also das ist wirklich Wahnsinn. Ganz zu schweigen von der bodenlosen „Sippenhaft“, die Angehörige trifft, wenn sie für die Person betreffende Leistungen herhalten müssen. Also die Frage ist: Wer schreibt so einen Gesetzestext? Welche Lobbies stecken da wieder dahinter, dass ein lange überfälliges Gesetz das Gegenteil von dem bringt, das es eigentlich bringen soll?
Die Frage der Lobby liegt meiner Meinung nach auf der Hand.
Im Moment schiessen doch überall sog.“ Einrichtungen“ für behinderte bzw. demente Personen wie Pilze aus der Erde. Das ist ein Markt, der sog. Gutmenschen und Investoren anlockt, um damit Profit zu machen.
Da erübrigt sich die Frage nach den Lobbyisten.
Das kann doch alles nicht wahr sein. Warum werden die behinderten Menschen so abgezockt. Gerade diese Menschen haben Bedürfnisse, die vielleicht auch mal etwas mehr kosten. Ich hoffe nur, dass zumindestens das behindertentestament vor dem sozialen Abstieg schützt.
Behinderte die durch Kämpfen und Eigenleistung es einigermaßen geschafft haben – ohne in Heimen leben zu müssen, aber oft krankheitsbedingt alleinstehend sind. Den Wunsch haben endlich einen Lebenspartner zu finden- Ja auch um im Alter nicht doch noch hilflos zu werden, sind wegen ihrer Eigenschaften als unverschuldet „ausgegrenzte!“ im ARSCH gekniffen!
Es wäre endlich mal an der Zeit, dass unsere Politiker sich auch in diese Umfeld mit wenig Wählerpotential allein aus Moral und Anstand, auch mal zu Gunsten von Opfern und nicht nur von Tätern aus dem Bankenwesen profilieren.
Eine Schande für die Bundesrepublik!
Die schwimmen in „gedrucktem“ Geld und haben nicht ein paar Cent mehr für die e schwächsten aller Schwachen übrig! Und fragen sich auch noch unverschämter weise auch noch warum sich Menschen radikalisieren!
Die BRD ist ein von Lobbyisten bestochenes Irrenhaus!
Was ist mit Art.:3 Abs.3 GG, dass Behinderte nicht benachteiligt werden dürfen.
Ich habe ein neues Gesetzt:
§0.0 alle Gesetze der BRD müssen eingehalten werden, bevor neue beschlossen werden.
Ja, dem enuen Gesetz kann man nur zustimmen. Allerdings nützen Gesetze nicht viel, wenn niemand da ist, der die Einhaltung überwacht und bei Übertretungen auch Sanktioniert.
Dachte die Menschenwürde is unantastbar?! Wozu gibts das Gesetz den, wenn s von Politiker net einhalten. Die schneiden sich damit ins eigene Fleisch un merkens net. Die sind nur auf ihren eigenen Vorteil aus un halten das Volk klein und arm. In allen politischen Bereichen in zusammenarbeit mit den Lobbyisten aller Wirtschaftsbranchen. Die halten uns das Volk für blöd. GROSSER FEHLER. Sieht man an den vergangenen Landtagswahlen was die Politik anrichtet.
Lieber Herr Klaus Schauer,
sie haben alles gesagt, was mich so wütend macht. Dafür danke ich Ihnen.
Ich bin auch eine Behinderte 100% mit den Buchstaben B, H, G und aG und trotzdem bin ich noch nicht behindert genug.
Von dem Gesetz verstehe ich nicht viel, aber ich weiß, dass ich von meiner
schmalen Rente, die nicht zum Leben reicht, sogar Rundfunk- und Fernsehengebühren rückwirkend von 2013 bezahlen soll und die Verbrecherpolitikermafia mir sogar jetzt ein Festsetzungsbescheid geschickt haben und ich das nicht bezahlen kann.
Auch wenn man behindert ist, ist man ein leichtes Opfer zum Abzocken von Politik etc.
Ich schreibe Ihnen, weil sie das schreiben, was ich denke.
Nochmals danke!!!👍🙋🏻
Liebe Grüße Chrissy König
Der vorgeschlagene Gesetzentwurf ist für alle die „Anders sind“, sowie für ihre Angehörigen, würdelos und assozial.
Das schlimme daran, dass es letztendlich nur die Menschen die direkt mit dem Thema zu tun haben, die damit auch wirklich was zu haben, die einen behinderten Menschen in Ihre Familie haben. Ich will der Politik Ihren guten Willen gar nicht absprechen, aber ich habe das Gefühl, dass die in Ihren Türmen sitzen und gar nicht mehr im Leben sind, dass sie weg von der Realität sind. Sie wissen vielleicht gar nicht, wie sich Angehörige von behinderten Menschen jeden Tag fühlen, was dass mit den Angehörigen macht und wenn Sie s wüsten, was dann ? Denn mit dem Thema kann leider Wahlen gewinnen. Es gehören soviel weitere Themen richtig angegangen. Rente, Arbeits- und Bildungswelt ect.
Es gibt noch viele weitere Fakten,die am Wohn-und Teilhabegesetz geändert werden müßten.
Z.B. findet eine offene und versteckte Subventionierung der Heiminvestoren und Heimträger über Sozialtransfergelder statt! Das Land NRW zahlt Pflegewohngeld über 960 Euro für jeden Heimbewohner,der Hilfe zur Pflege bekommt.Dieses Wohngeld wird beim selbstständigen Wohnen außerhalb eines Heimes nicht gezahlt. Viele Heimträger sourcen die Arbeitsstellen für die soziale Betreuung aus,indem sie nahezu automatisch für jeden Bewohner einen Betreuer vom
Amtsgericht bestellen lassen,der dann auch über Steuergelder statt über Heimbeiträge bezahlt wird.So werden viele Sozialtransfergelder an den Betroffenen vorbei in die Hände teils nur geldgieriger Investoren gelenkt. Da der letztere Pnkt das Grundrecht der freien Wohnungswahl
betrifft,bin ich dabei,damit vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Für eventuelle Unterstützungen wäre ich dankbar.
Behinderte Menschen haben es schwer eigenständig zu leben. Durch das Gesetz nur max. 2.600 Euro anzusparen, können sie auch sehr schwer mit ihrer Assitenz Urlaub machen. Da der Assistent oder mehrere vom Behinderten mit bezahlt werden muss. Wie soll man da sparen auf einen Urlaub. Unmöglich ! Oder man hat reiche Verwandte, die einem das Geld Bar geben. Da sieht man dann mal wieder- auch wenn man gehandicapt ist- den Unterschied zwischen arm und reich. Also, für mich müssen viel mehr behinderte Menschen an der Mitwirkung solcher Gesetze beteiligt sein, um dem normal Bürger mal zu verdeutlichen, was es im Alltag bedeutet behindert zu sein. Und es stimmt, was gesagt würde, keiner der Beck setzen hat es sich ausgesucht- das Leben als Behinderter.
Ich bin selbst mittendrin betroffen und merke es schon Jahre an Hürden un Bürokratie zu scheitern. Ich wehre mich mit Anwälten für meine Rechte und Ansprüche, die mir zustehn. Un dsto erneut wieder. Die BRD liegt auf der UN Behindertenkonventionrangliste ganz weit hinten in Sachen Inklusion. Das Konkurrenzdenken gegen Flüchtlinge schüren Politik und Arbeitgeber un findens noch ganz toll. Armutszeugnis im wahrsten Sinne des Wortes. Ich gehöre zur armen Bevölkerung am Existenzminimum nagende junge Frau un das unverschuldet.
Inklusion? Was soll daran gut sein? Soll jedes gehörlose Kind in jeder gewünschten Schule eingeschrieben werden können? Dann müsste für jedes Kind jeweils ein Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt werden.
Das ist doch einfach nicht machbar. Der beste Weg war früher, in Taubstummenschulen die jeweiligen Kinder passend zusammenzuführen und engagierte Taubstummenlehrer einzustellen. Nur leider sehe ich, daß es schon eine Inklusion gibt mit Taubstummen und Schwerhörigen, weil die Landschaftsverbände sich um die Kosten drücken. Da sollte von den Regierungen mehr Geld in die Hand genommen werden, um ordentlich ausgebildete Taubstummenlehrer in ausreichender Zahl in Taubstummenschulen einzustellen. Das Geld ist ja da, wie man an den Dolmetscher- und auch Transportkosten sieht!
schon die wortwahl finde ich bedenklich, taubstummenlehrer, in welchem jahrhundert leben sie denn?
ich selbst war in so einer „taubstummenanstalt“ hat mich aber nicht gehindert, sprachlich so fit zu sein, ihnen zu widersprechen!
und woher kommts? ich wurde mitte der 60er des letzten jahrhunderts inklusiv eingeschult und erst ab der 5. klasse ausgesondert, weil damals dank der geburtenstarken jahrgänge die klassen übervoll waren. so waren in meiner klasse dann 45 schüler und das stiess dann für mich an meine grenzen!
mir hat der wechsel von inklusivem zu sonderschule für schwerhörige, dann berufsausbildung wieder inklusiv in einer regulären berufsschule, nach abschluß der ausbildung die schulbildung zur hochschulreife an einer „sonderschule“ und inklusivem uni-studium im in- und ausland gut getan!
Herr Grebe, so sehr ich Ihren Kritikansatz an der Inklusion verstehe, halte ich das Beispiel mit den „Taubstummen“ – so ein hässliches Wort – für nicht ganz passend gewählt… Mit Hilfe der heutigen Technik kann man bei fast allen gehörbeeinträchtigten Menschen ein Hören und Verstehen und damit Kommunikation ermöglichen. Damit wird Gebärdensprache zum Glück mehr und mehr überflüssig, da diese den Menschen nur von der restlichen Gesellschaft ausgrenzt – oder kennen Sie auch nur einen Supermarktverkäufer, die in dieser Sprache antworten könnte?
Sie träumen aber schön. Das CI ist eine Errungenschaft, die man bei manchen Kindern mehr recht als schlecht anwendet. Mir ist von mehreren HNO-Professoren gesagt worden, daß es schade ist, mir trotz meiner Intelligenz nicht helfen zu können mit IC oder ähnlichem. Auch in meinem Bekanntenkreis aus Schulzeit und Jugend sowie Erwachsenenleben ist kein einziger per IC zu Hörvermögen gelangt.
Nur einige IC-Träger, die ich traf, bewerteten das Ergebnis als „mehr schlecht als recht“. Das sagt schon alles!
Sehr geehrte Helene H.was ich da eben gelesen habe ist ein riesengroße Frechheit an uns.Wir werden nicht ausgegrenzt,ihr seid das Problem nicht wir.Ihr akzeptiert unsere Kultur nicht ,nicht wir. Wir werden gezwungen ein Ci-implantat zu haben.Wir sind stolz auf unsere Kultur auf unsere Gebärdensprache,denn sie sind einzigartig.Gebärdensprache werden damit nicht zum Glück mehr und mehr überflüssig sondern zum scheisse ja sie haben verstanden scheisse überflüssig.Warum passen sie uns nicht auch an und lernen selbst Gebärdensprache.Ein gelähmter wird auch nicht gezwungen laufen zu lernen.Akzeptieren und anpassen,damit ist viele schon geholfen.
Ich bin seit 2003 im Ambulant betreuten Wohnen der Lebenshilfe und lebe seit 2003 in einer eigenen Wohnung. Der Gesetzestext oben – ein Absatz – klingt für mich so, als müsste ich jetzt Angst haben, dass ich aus meiner – gemieteten – Wohnung ausziehen müsste. Ich hab einige Zeit in einer WG gelebt – vollstationär; hatte dort zwar auch sowas wie eine eigene Wohnung, war aber in die WG integriert. Also „selbstbestimmt“ sieht anders aus unc wenn ich dieses scheinheilige Gerede von „Teilhabe“, „Inklusion“ usw. höre, wird mir schlecht. Ich hab langsam den Eindruck, wir Menschen mit Handicap sind „denen da oben“ schlicht schei****egal, so siehts doch aus! Dann dürfte ich weder ins Kino, noch auf Konzerte, noch in Urlaub fahren – kostet ja alles Geld! Ich denk mir eh oft, ich darf gar nix, sondern soll mich nur in meiner Wohnung verkriechen, weil ja alles, was man unternehmen könnte mit Freunden etc. Geld kostet! Und Arbeit? Ich geh arbeiten, aber ich frag mich, wofür eigentlich… das muss endlich AUFHÖREN, dass man Menschen mit Handicap sowie deren Angehörigen immer ans Geld will! Von wegen „Altersarmut bekämpfen“ – ich hab jetzt schon Angst, dass mir das Geld nicht mehr reicht, wenn ich mal nicht mehr arbeite…. ich wunder mich immer noch, dass ich noch „normal“ zum Einkaufen gehen kann, wenn ich was zu essen brauche und nicht auf die Tafeln angewiesen bin! Dieses Gesetz ist doch das Letzte! Wo sind die versprochenen Verbesserungen???? Der Hr. Sch., unser Finanzminister, hat ja mal getönt, dass ihn ein Schicksalsschlag in den Rollstuhl gebracht hat – jammer, jammer…. und dann will er nichts für die Menschen in D tun, die unverschuldet ein Handicap haben, egal ob angeboren oder erworben??? Sauerei! Ich überleg mir dreimal, ob ich nächstes Jahr wählen gehe, hat doch eh keinen Sinn, wenn wir IMMER übergangen werden! Fr. Bentele sollte auch mehr Druck machen, wofür haben wir eine „Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderung“? Ich bin echt enttäuscht und hab jetzt echt Angst, ganz ehrlich!
Als Mitglied des Sozialverband VdK dachte ich, dass die schönen Fotos in der Mitgliederzeitung, von abgebildeten Politikern und FunktionärInnen des VdK, das Anliegen positiv beeinflussen würde. Da bin ich wohl einem Trugschluss unterlegen. Die 72 € Jahresbeitrag, spende ich in Zukunft lieber direkt in ein vernünftiges Projekt.
Lest erst mal in aller Ruhe den Gesetzentwurf durch. Darin ist sowieso das Eine oder Andere für jeden Schwerbehinderten günstig genug, um zufrieden zu sein. Aber Ihr scheint alle den Hals nicht voll genug zu bekommen und meckert, was das Zeug hält. Erst wenn Ihr jeden Monat 5000 Euro Teilhabegeld bekommt, dann seid Ihr zufrieden. Und das Wort „Gehörlosengeld“ kann ich schon lange nicht mehr hören. Denn die Sozialhilfe soll allen „Schwerbehinderten“ anteilmässig zustehen. Wer aber nur für seine eigene Gruppierung kläfft, verdirbt das ganze Gesetzesvorhaben. Und wenn nicht mal alle Gehörlosenverbände die gleichen Ansprüche stellen, ist die Hilfe auch nicht klar begrenzbar. Der eine Verband will das Gehörlosengeld für sich, der andere für seine Vereine, der dritte für seine Dolmetscher und der vierte für seine Mitglieder. Was das somit für ein dummes Tohuwabohu ist, scheint Ihr selbst nicht zu verstehen. Ja klar, Ursache ist die teilweise schlechte Schulbildung in „Taubstummenschulen“!
Also, das was Sie schreiben, das ist voll auf Afd Kurs, oder sind Sie der Finanzminister inkognito????
Jedenfalls haben Sie keine Ahnung was das angeht.
Sie sind weder selbst betroffen (ich schon!!!!!) noch kennen Sie Betroffene (ich kenn leider sehr viele)
Ich bekomme keine Erwerbsminderungsrente sondern Grundsicherung und arbeite in einer WfbM maßnahme
Wenn ich den Stundenlohn ausrechne bekomm ich 1,78 €
Dafür wurden Sie sicherlich nicht mal ans aufstehen denken.
BEVOR Sie weiterhin solche Kommentare ablassen, gehen Sie doch mal als Bufdi in eine entsprechende Einrichtung. Kommen Sie mit den Betroffenen ins Gespräch und INTERESSIEREN Sie sich für die Schicksale. Ein nicht geringer Teil ist unverschuldet dort gelandet durch Krankheit oder Unfall
Also AUCH SIE konnte es treffen!!!!
Aber das Schöne ist, die Menschen dort sind offener und ehrlicher als die meisten „gesunden“.
Sie bekommen dort ehrliche Dankbarkeit die Sie sonst im „normalen“ Leben so NICHT finden.
Aber auf alle Fälle bitte ich Sie höflichst solch dreiste Kommentare zu unterlassen, in denen Betroffene und Angehörige (zumindest Unterschwellig) als Schmarotzer dargestellt werden.
DAS KANN JEDEN TREFFEN
Ausgesucht haben wir Betroffenen und das ganz sicher nicht
Und, Wer weiß —– vielleicht sind Sie ja morgen auch betroffen—– ausschließen kann DAS niemand!!!!!
Dümmer wie Sie schreiben kann man nicht.
Gerne mache ich Sie aber darauf aufmerksam, daß das Teilhabegeldgesetz auch mich betrifft. Denn ich bin selbst taub oder wie man zeitgemäß zu sagen pflegt, gehörlos.
Durch eine sehr gute Schulbildung in der „Taubstummenanstalt mit Heim“ in Euskirchen und energische Förderung durch meine hörenden Eltern und Verwandten, bin ich eben schlau genug, um die Gesetzesvorlagen richtig lesen und verstehen zu können!
Sehr geehrter Herr Grebe,
ich möchte nicht auf den oben geführten Dialog eingehen, bin aber wirklich daran interessiert, von Ihnen erläutert zu bekommen, wie die Gesetzesvorlagen zum BTHG richtig zu lesen und zu verstehen sind.
Leider bin ich als Vater eines muskelkranken 9-jährigen Mädchens zu oft durch Auseinandersetzungen mit Behörden und Krankenkasse so überlastet, dass ich die Fülle an Informationen nur durch Zusammenfassungen Dritter gebündelt aufnehmen kann. Die Infos, die mir bislang vorliegen, scheinen durch die Bank weg eine Verschlechterung für alle Menschen mit Behinderung in Deutschland zu bedeuten.
Wie könne wir zusammen kommen? Können wir trotz Ihrer Gehörlosigkeit telefonieren? Wenn Sie Interesse haben teilen Sie mir Ihre Telefonnummer mit, dann melde ich mich bei Ihnen – ansonsten gerne auch per Mail.
Meine Mailadresse lautet: rehlp.tr@gmx.de.
Herzlichen Dank
Tobias Reinhard
Vorsicht mit solchen Anschuldigungen. Die meisten beteiligten Autoren der Stellungnahmen zum Gesetz sind selbst ausgebildete Juristen und arbeiten als Anwälte oder Richter. Aus den Blindenverbänden kenne ich einige persönlich. Können Sie auch so eine spezifische Fachbildung vorweisen?
Ihre Vorwürfe halte ich für haltlos und ziemlich anmaßend. Niemand will hier 5000 Euro Teilhabegeld um sich ein schönes Leben zu machen. Darum geht es doch gerade. Ich will arbeiten, will mich beteiligen, will mich in einem Beruf, für den ich Jahre lang studiert habe, wiederfinden und verwirklichen. Wofür? Damit ich, wie jeder andere auch, am Wirtschaftsleben teilhaben kann, im Optimalfall einen verantwortungsvollen Beruf ausübe, der mich ausfüllt, für meine Leistung geschätzt werde, in ein Team integriert bin. Natürlich auch damit ich, wie jeder andere auch, selbst über meine Familienplanung entscheiden kann, Kinder großziehen, eine Partnerin wählen und mit ihr zusammenleben kann, ohne dass sie durch mich plötzlich finanzielle nachteile hat. Und ich möchte etwas ansparen können, als Vorsorge fürs Alter oder für größere Anschaffungen. Ist das denn zu viel verlangt?
Mit dem Sozialhilfegedanken, den Sie verteidigen, ist das alles kaum möglich. Wenn ich mich aus der Bedürftigkeit herausgekämpft habe, muss ich plötzlich alles selbst tragen, und meine Partnerin wird auch zur Kasse gebeten. Am Ende bleibt wahrscheinlich weniger zur eigenen Verwendung, Ansparen ist nicht drin. Klasse. Damit rechne ich mir (und anderen Menschen mit einer Behinderung) bei der Partnersuche die Chancen eines schlechten Heiratsschwindlers aus.
Mal Hand aufs Herz, warum sollte ich mich unter diesen Umständen nicht statt dessen einfach in das soziale Netz zurücklehnen und mir mit dem, was mir bleibt, versuchen ein schönes Leben zu machen? Gerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe sieht anders aus. Selbst der verbohrteste neoliberale Denker spricht immer von Chancengleichheit; das hier ist keine.
So, und jetzt sagen Sie mir bitte , was falsch daran ist, diesen Entwurf zu kritisieren.
Ergänzung zu einem anderen Punkt: Wenn Sie einen Brass auf die Verbände haben, ist das ihre Sache. Aber die Selbsthilfe – und uns alle! – zu beschuldigen, jeder fordere nur seinen Vorteil und verwässere so den Gesetzfindungsprozess, ist haltloser Unsinn. Die Forderungen sind zum großen Teil ähnlich und unterscheiden sich dort, wo bestimmte Betroffenengruppen auf ihre speziellen Bedürfnisse aufmerksam machen. Das ist, wie Selbsthilfe funktioniert. Wir wollen selbst entscheiden (oder wenigstens mitentscheiden) über Dinge, die uns betreffen. Wenn die Gehörlosenverbände sich in Ihrer Auffassung nicht ausreichend abstimmen, kann ich erst einmal nichts daran ändern. Aber Sie, offenbar selbst hörbeeinträchtigt, könnten das. Beteiligen Sie sich, fordern Sie Mitsprache ein, vernetzen Sie sich mit bekannten Wortführern wie Mathias Keizer. Das sind nur einige Ideen.
Ich bin durch staatliche Psychiatrie durch Zwangsmedikation mit Neuroleptika behindert, das ist ein Hirnschaden, es ist was abgestorben und nun bin ich zu 80 GdB behindert. Merkzeichen gibts keine, weil ich laufen, sehen und hören kann. Dass ich mich unsicher fühle und seitdem Wortfindungsstörungen habe, interessiert keinen. Mein Mann hat zwei Herzinfarkte und die Knie kaputt und ist 50 GdB behindert ohne G obwohl es sehr wehtut. Nun hat das Jugendamt das gesunde Kind weggenommen seit dem 25.09.2007 und hat dafür nun die Rechnung geschickt. Wir sollen 480 Euro im Monat zwanzig Jahre lang bezahlen. Dabei sind wir schon jetzt am Rande der Armut weil wir vom Staat nichts kriegen, weil ich leider (Diplom-Biologin) arbeitslos bin und er 2100 Euro netto verdient. Da sind noch die erwachsenen Kinder alle in Ausbildung, der Älteste verdient uns unterstützt schon heftig seine Geschwister. Wir wissen nicht mehr weiter, was ist wenn das Jugendamt den Rechtsstreit gewinnt. Wovon sollen wir dann leben? Nach Abzug aller Fixkosten haben wir ca 600 Euro Wirtschaftsgeld. Geld für Freizeit , Urlaub, Musik , Kunst, Freude, Spass haben wir keins. Bitte helft uns! UteLehmannBiologe@gmail.com
Pardon, verstehe ich richtig? Sie regen sich in erster Linie darüber auf dass sie für das Kind zahlen sollen… Nicht darüber dass es weg ist?? Dass sie sich nun keinen Urlaub mehr leisten können? Da stimmt doch in der Wahrnehmung was nicht …
Das ist doch nicht zumutbar und jeder Mensch hat auch rechte auch kKanke und Schwerbehinderte Menschen da sollte man alle mal zu Rechenschaft ziehen auch bei uns im Betrieb werden die Schwerbehinderte Menschen hingestellt ob man keine Menschen sind und Ich finde das nicht schön und die SGB einhaltung wird es auch nicht da Fragt man sich schon in was für eine Gesellschaft man heute lebt.
[…] zum Bundesteilhabegesetz. Sieht man sich den Katalog an Kritikpunkten an, den nichtmeingesetz.de im Internet veröffentlicht hat, so kommen einem tatsächlich die übelsten […]
Man muss nicht wissen, was in jedem der genannten alten und „neuen“ Paragraphen des Sozialgesetzbuches steht, um gewiß zu sein, dass die materielle Verantwortung (von der menschlichen ganz zu schweigen) wie immer auf die Angehörigen und Lebenspartner ausgelagert wird. Es ist schändlich, dass gerade die Politiker,
in deren Parteinamen christlich, sozial oder demokratisch vorkommt, die soziale Gerechtigkeit aushebeln.
Mit Duldsamkeit kommen wir ihrer unerträglichen Scheinheiligkeit nicht bei!
Hier ist ein Schreiben des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, in dem auch die größten Mängel des Teilhabegesetz-Entwurfs http://www.paritaet-hessen.org/fileadmin/newsletter/daten/092016/20160502_Brief_BTHG_PAR_Nahles.pdf zusammengetragen sind.
Ich finde, die größten Verlierer sind wieder einmal die schwerstbehinderten Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, in diese Diskussion ihre Stimme einzubringen. Menschen, deren Arbeitskraft als nicht verwertbar eingestuft wird und die deshalb auch keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen können. Das, was sie bräuchten, soziale Teilhabe, ist eh nur nachrangig und wird nicht gewährt.
Ich kenne einen behinderten jungen Mann in einem Heim, der an keinen Ausflügen mehr teilnehmen kann, weil kein Leistungsträger dafür zuständig ist, ihm ein Kraftknotensystem zu finanzieren, mit dem er im Auto seinen Rollstuhl anschnallen kann. Der Gesetzgeber war allerdings fleißig genug, Gesetze zur Anschnallpflicht zu erlassen. … Aus dem Grund muss er nun immer zurückbleiben. – Und das nennt sich nun großkotzig „Teilhabe“.
Was Paritätische und Caritas-Verbände etc. schreiben kann man gut „ad acta“ legen. Denn denen geht es nur um eigene Bereicherung!
Als Beispiele kann ich zwei anführen:
Zum Einen war mein Sohn als selbständiger Kurierfahrer mal von der Caritas gebeten worden, für eine Mitarbeiterin den Möbel-Transport von Köln nach Berlin durchzuführen. Schriftlich vereinbart wurde ein Transportpreis von 3.000,00 Euro. In Berlin musste er die Möbel bei der Caritas-Verwaltung abladen, da die Mitarbeiterin noch keine feste Wohnung hatte. Die Rechnung wurde nicht bezahlt, da es eben Sache der Mitarbeiterin sei. Auf Nachfrage nach der Adresse, wohin er die Rechnung schicken könne, wurde ihm mitgeteilt, daß aus Datenschutzgründen keine Adressen bekannt gegeben werden könnten. Auch ein Hilfsersuchen via Caritas Köln blieb erfolglos.Bis heute ist die Bezahlung nicht erfolgt.
Zweiter Fall: Mein Vater musste nach Hüftgelenkoperation ins Altersheim, da er nicht mehr laufen konnte. Er bekam in einem Caritas-Altersheim ein Bett in einem beebgten 3-Bett-Zimmer. Dafür musste er aus Rente und Vermögen 3.000,00 Euro monatlich zahlen, was mein Bruder organisierte. Er brachte unserem Vater auch monatlich ein Taschengeld in Höhe von 200,00 Euro. Als ich eine Woche später zu Besuch hinfuhr, bat er mich um Taschengeld. Die 200,00 Euro hatten nicht gereicht, da er für jede Handreichung, wie Waschen, Rasieren, Nägelschneiden etc. jeweils ein „Bakschisch“ zu zahlen hätte, oder sonst eben ohne Hilfe blieb.
Also, auf Caritas, AWO, Paritätische etc. braucht man nicht zu hören. Die wollen nur alles in eigene Taschen stecken!
Ist ja unvorstellbar was für einen Gesetzentwurf die am Schreibtisch gemacht haben. Die habe bestimmt keine Bezieung zu Behinderten. Wenn die in unserer Position wären … sowas würde es nicht geben.
Ich kritisiere auch §171 ff. Danach soll das Integrationsamt in allen möglichen Fällen Zustimmung zur Kündigung erteilen können, ohne dass der Arbeitgeber tatsächlich in der Nachweispflicht ist, dass der behinderte Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigt werden kann. – Der Kündigungsschutz wird damit nicht verbessert, sondern eher verschlechtert.
Was das bedeutet, erleben wir gerade selbst. Mein Mann hat zwar keine Kündigung erhalten, weil die (noch) nicht möglich ist, aber der öffentliche Arbeitgeber beschäftigt ihn einfach nicht mehr. Die erste Gerichtsrunde zu seiner Klage auf Weiterbeschäftigung hat er verloren, obwohl der Arbeitgeber nicht wirklich nachgewiesen hat, dass es aufgrund der Behinderung keine Einsatzmöglichkeiten mehr gibt. Wir fragen uns gerade, ob das öffentliche Arbeitsgericht mit dem öffentlichen Arbeitgeber Hand in Hand wirtschaftet.
Auch so ein Trick: Der Arbeitgeber verlangt einen Antrag auf Teilerwerbsunfähigkeitsrente. Falls diesem stattgegeben wird, eröffnen sich für den Arbeitgeber Kündigungsmöglichkeiten. – Der unbedarfte behinderte Arbeitnehmer glaubt vielleicht noch, die Teilerwerbsunfähigkeit wäre eine Erleichterung für ihn. Was er meistens nicht weiß, ist, dass er sofort einen Antrag auf Weiterbeschäftigung stellen muss, um nicht sowieso schon draußen zu sein. – Das sind doch alles Schachzüge, die der Gesetzgeber bewusst ins System einbaut. – Da wird dann großspurig von Teilhabe geredet, aber in Wirklichkeit zählen nur die EINSPARMÖGLICHKEITEN.
Das hier wird vielleicht diejenigen von Ihnen interessieren, die sich direkt politisch engagieren wollen. Vielleicht zusammen mit ihren Verbänden? – Ich habe diese Info von einem MdB erhalten:
„Der Gesetzentwurf befindet sich jetzt in der so genannten Verbändeabstimmung. Am 24. Mai 2016 werden die Verbände im zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum vorgelegten Entwurf Stellung nehmen können. Danach kommt der – voraussichtlich geänderte – Entwurf zunächst ins Kabinett, bevor er den Bundestag erreicht.“
[…] Die 10 größten Mängel des Entwurfs zum Bundesteilhabegesetz – #NichtMeinGesetz […]
Das Problem ist ja, dass man nicht von Unwissenheit ausgehen kann. Die Betroffenen und Verbände wurden einbezogen, sie haben an den Beratungen teilgenommen, haben dargestellt, was die Menschen mit Behinderungen brauchen, was sie für wichtig halten und wie ein gutes Teilhabegesetz aussehen sollte.
Der jetzt vorgelegte Entwurf scheint aber beinahe gezielt praktisch alle relevanten Bereiche so zu modifizieren, dass möglichst niemand einen effektiven Nutzen davon hat. Wenn man sich den Gesetzentwurf genau ansieht, ist (*wink*) für jeden Schwerbehinderten das Eine oder Andere dabei, das eine wirksame gleichberechtigte Teilhabe verhindert und ihm Rechte verwehrt, die die UN-Behindertenrechtskonvention, die ja längst geltendes Recht in Deutschland ist und mit der das Teilhabegesetz in Einklang stehen sollte, ihm ausdrücklich zubilligt. Die einzige Zielrichtung des Gesetzes ist, die Kosten gering zu halten, die durch Zahlungen an Menschen mit Behinderungen geleistet werden und stattdessen lieber die Verwaltung für die intensive Durchleuchtung hilfebedürftiger Antragsteller zu bezahlen. Und das einzige behinderte Regierungsmitglied ist nicht etwa unfähig, dies zu verhindern, sondern betreibt im Gegenteil selbst an vorderster Front diese Kostenverhinderung, um seine geliebte Schwarze Null zu behalten.
Teilhabeleistungen werden weiterhin als Almosen der fleißigen Gesellschaft an die Verlierer betrachtet, die für die vom durchschnittlichen Menschen gestalteten Strukturen nicht geeignet sind. Es geht quasi um ein Trostpflaster dafür, dass die Menschen mit Beeinträchtigungen strukturell ausgegrenzt werden, ohne an der Ausgrenzung selbst aber ernsthaft etwas ändern zu wollen, sofern es nicht wirtschaftlich profitabel ist. Viele können oder wollen nicht verstehen, dass es bei Teilhabeleistungen jedoch um die Verringerung der Nachteile geht, die jemandem dadurch entstehen, dass die Gesellschaft in einer Weise gestaltet ist, die seine Teilhabe daran einschränkt oder verhindert. Ein Nachteilsausgleich soll dafür sorgen, dass ein Mensch trotz der durch eine Beeinträchtigung entstehenden Schwierigkeiten dieselben Lebensmöglichkeiten hat wie sein nichtbehinderter Nachbar, Schwester, Kollege oder sonstige Vergleichsperson.
Im Grundgesetz steht nicht „Die Würde des Menschen ist unantastbar bis zu einem Wert von x Euro“ oder „Niemand darf auf Grund einer Behinderung benachteiligt werden, sofern sich dies im Rahmen des vom Finanzministers bereitgestellten Haushaltsetats vermeiden lässt“. Auch die UN-BRK erlaubt keinen Kostenvorbehalt und dies gilt für Menschenrechte allgemein. Gelegentlich drängt sich mir daher die Frage auf, ob unsere Regierung eigentlich noch auf dem Boden der Verfassung steht…
Es ist aber auch nicht so, dass nichts von einem Teilhabegeld erwähnt wird, sondern es wird explizit darauf hingewiesen, dass man keines einführen will, wegen der „Mitnahmeeffekte“! Wer nicht bereit ist, sich und seine Familie ins Elend zu stürzen, ist offenbar nicht benachteiligt genug, um Unterstützung zu verdienen. Die Entwürdigung der ständigen Überprüfung und Verdächtigung ist Programm und erwünschte Hürde, um Menschen davon abzuschrecken, ihre Rechte einzufordern.
Vor kurzem gab es in mehreren Städten eine Aktion für ein gutes Teilhabegesetz. Mangels der notwendigen Unterstützung konnte ich leider nicht daran teilnehmen, obwohl ein Veranstaltungsort nicht übermäßig weit entfernt war. Der Entwurf beweist, wie bitternötig diese Aktion war, denn auch nach dem neuen Gesetz könnte ich nicht wie ein normaler Bürger, der beispielsweise gegen die Verletzung seiner Grundrechte durch die Vorratsdatenspeicherung protestieren möchte, selbstbestimmt meine Teilnahme mit der nötigen Unterstützung organisieren. Mit der Möglichkeit der Teilhabe verlieren behinderte Menschen auch viele Handlungsoptionen, um sich gegen ihre Benachteiligung zu wehren.
Auch nach diesem Gesetzentwurf müsste ich, um überhaupt Chancen auf unzureichende Assistenzleistungen zu haben, meinem Mann die Ergebnisse seiner 40jährigen erfolgreichen Berufstätigkeit wegnehmen lassen. Ich muss mich schon glücklich schätzen, dass ich noch die Wahl habe zwischen einem Leben in der Gesellschaft und einem zufriedenen Familienleben, da es für mich nicht um Leistungen geht, die über Leben und Tod entscheiden. Aber die Regierung muss ich schon fragen lassen, wie sie es rechtfertigen will, im Hinblick auf die UN-Konvention eine so erbärmliche Peinlichkeit von einem Gesetz verabschieden zu wollen.
Kann man § 78 Abs. 5 (Punkt 9) nicht auch anders lesen?
„Leistungsberechtigten Personen, die ein Ehrenamt ausüben, SIND ANGEMESSENE AUFWENDUNGEN für eine notwendige Unterstützung durch Personen aus dem familiären, befreundeten oder nachbarschaftlichen Umfeld ZU ERSTATTEN, soweit die Unterstützung nicht zumutbar unentgeltlich erbracht werden kann. (§ 78 Abs. 5, Stand der Entwurfsfassung: 26.04.2016)
Aus meiner Sicht steht da nur, dass es eine Erstattung von Aufwendungen geben kann, wenn nicht-professionelle Kräfte zu diesem Zweck Hilfe leisten. (?)
Was immer Vergessen wird und sehr kurzfristig gedacht ist, ist die Tatsache, dass alle Menschen irgendwann Behindert werden. Bei dem Einer eher bei dem anderen später. Ein Optiker sagte mir mal „Ab 40 – bekommen wir sie Alle!“. Dies ist nur ein Bereich. Für mich sind Behinderte Vorreiter – die Ihre Erfahrung und den Umgang mit Hilfsmittel frühzeitig anwenden und helfen können diese zu verbessern. Ausserdem ist es ein kompletter Wirtschaftszweig, und zu guter letzt ist es das Recht auf Teilhabe.
Beobachtet mal den Fahrstuhl auf einem Bahnhof der Bundesbahn. Geschaffen wurde dieser für Rollstuhlfahrer – benutzen tun es alle die etwas schweres mitnehmen oder nicht gut zu fuss sind.
Es ist wirklich amüsant, denn bei allem Respekt für die Probleme all derer, die sich zu Recht, muss hinzugefügt werden, übers neueste Gesetz beschweren: so sehr ist es doch merkwürdig bis unverständlich, weshalb die Sondereinrichtungen, die in Deutschland immer mehr ausgebaut- anstatt abgebaut werden, nicht breiter diskutiert werden? Das nämlich ist ein Themenfeld, welches genau und eindeutig sogar in die Zehn Punkte-Debatte mit hineinpasst und gehört. Günter Mosen sagt:„Werkstätten für behinderte Menschen sind ein sozialhistorisch einmaliger Erfolg.“ Das ist ein Hohn und Spott für jeden Beschäftigten, der trotz Arbeit Bittsteller beim Amt wird. Die Aussage dieses Menschen ist nur all zu typisch, aber ungefähr zu erwarten gewesen. Es kann doch sozialhistorisch kein Erfolg sein, wenn Menschen faktisch nicht mehr als 0.50 Cent die Stunde gezahlt wird? Verdammt nochmal, wo leben wir denn hier? Diese Sprüche sind so befremdlich und merkwürdig bis abstrus und lachhaft, das ich kotzen könnte. Die Werkstätten sind es in erster Linie, die Inklusion verhindern. Die Situation rund um die Werkstätten ist aberwitzig und recht unglaubwürdig. Es ist und verbleibt für die allermeisten Beschäftigten, die nicht einmal richtige Arbeitnehmer sondern nur Arbeitnehmer „ähnliche“ Wesen sind, ein Hort der Segregation. Und geändert wird an dieser für manch einen empörenden Situation rein gar nichts. Nicht zu vergessen, drauf hinzuweisen, das die örtlichen Sozialhilfeträger das Manko vermerken, das 5-7 % völlig fehl platziert sind. Frage = warum? Des Rätsels Lösung ist recht simpel, obgleich recht schockierend. Die dortigen Beschäftigten sind das Kapital für die Angestellten. Hinzu kommt, das die meisten Einrichtungen, also jener Werkstätten die höchsten Ausgleichsabgaben haben und selbst als erstes Inklusion verhindern. Das übrigens wird seit Jahren verheimlicht. Und natürlich ebenso, das diese sich nicht mal als Gewerkschaft organisieren dürfen, das Gesetz diskriminiert sie richtiggehend. Grotesk ohnehin, was bezahlt wird; das grenzt an Volksverarschung.
Meines Erachtens haben wir unlängst eine Gesellschaft etabliert, die mitten unter uns in Deutschland seit Jahren eine Praxis betreibt, die sagen wir: den Dritte-Welt-Ländern in nichts nach steht. Die dortigen „Angestellten“…ja diese haben sogar eigene Toiletten und Pausenräume, Betriebsfeiern, Weihnachtsfeiern und erhalten u.a. betriebliche Renten, werden des weiteren nach dem öffentlichen Tarif bezahlt; und können sich im Gegensatz zu all den Menschen, die nur einen Arbeitnehmer- ähnlichen-Status haben, als Gewerkschaft organisieren. Dies alles wird den Menschen, die eine sogenannte Behinderung haben: sei es seelischer/physischer/psychischer o.Ä. Artung, verwehrt. Unfassbar. Ich bin davon überzeugt, das es fleißige Integrationsmitarbeiter gibt, doch muss betont werden, das es zunächst einmal die Werkstatt und auch die Betriebe außerhalb sind, die ein Lohndumping betreiben wollen, das einem schlecht wird. Der Mensch und seine Arbeit, die Freude und Mühe, die rein-investiert werden, sowie seine Motivation und Idee werden überhaupt nicht mehr anerkannt bzw. geschätzt. Und die Werkstätten können natürlich viel mehr bezahlen, sie tun es aber nicht.
So wie ich das betrachte, kommen viele ihrem eigentlichen Sinn und Auftrag nicht nach. Die Werkstätten seien – so wird es suggeriert – in erster Linie Wege und nützliche Möglichkeiten, einen Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu generieren bzw. entsprechend mit allen Mitteln, wie es weiter heißt zu forcieren. Aber FAKT ist, das man nicht drumherum kommt den Fehler in den Werkstätten selber zu suchen. Die Werkstätten-Leiter streiten alles weit von sich, doch ist es einfach so, das es in den allermeisten Fällen die Werkstätten selber sind, die Besserungen nicht Positiv gegenüber stehen. Und es macht mich wütend, das dies nirgendswo breiter diskutiert wird
Die Anrechung von Vermögen – wenn man bei ca. 2900 Euro von Vermögen sprechen kann – ist etwas sehr unterdrückendes. Im Begriff Teilhabe steckt ja auch das Wort haben drin.
Ich verwiese daher auf Agrar- Landwirtschaftsförderungen. Schauen Sie z.B. mal, mit welchen teuren Technikmonstern Landwirte unterwegs sind. Leistungen werden auch gezahlt, wenn das Vermögen der Landwirte das zigfache von 2900 Euro beträgt.
Daher schlage ich vor, auf diese übermäßigen Förderungen vergleichend hinzuweisen.
Gibt es bei Agrar- Landwirtschaftsförderungen überhaupt eine vermögensabhängige Komponente?
Bei WfBMs ist auch etwas bemerkenswert:
Der grossteil der Plätze wird als REHA-Massnahme von der Rentenversicherung prächtig gefördert. Eine REHA-Massnahme hat die Aufgabe, die Arbeitsfähigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt herzustellen. Die Erfolgsquote liegt hier bei unter einem Prozent und aus diesem Grund halte ich dies für rechtswidrig, weil hier Untreue vorliegt. Mit dem Neusprech „Tagesstruktur“ wird hier jedoch jegliche Kritik abgebügelt, die WfBM-Plätze werden damit gerechtfertigt und es wird sich regelrecht verkünstelt.
Es gibt in der Hersfelder Zeitung sogar einen Bericht, in dem der Sprecher eines Kasseler Werkstättenverbandes namens Burghard Roebke fast wörtlich sagte: „Dank unserer günstigen Zuarbeit werden sogar Betriebe in der Region gehalten, welche ohne uns in Länder mit geringerem Lohnniveau abwandern würden.“ Somit wird zugegeben, dass hier Tarif- und Mindestlohngesetze legal umgangen werden – davon profitiert die Wirtschaft. Solche Modalitäten müssen rechtswidrig werden. Behinderte werden für gleiche Arbeitsleistung schlechter bezahlt als Nichtbehinderte. Die Aussage, Behinderte werden in WfBMs entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit bezahlt, ist gelogen.
Von WfBMs profitieren nicht die Betroffenen, sondern die Bereuungswirtschaft und es werden Mengen an Geldern ausgegeben.
Diese Bereuungswirtschaft ist auch gegen das persönliche Budget, weil Mittel, die den Betroffenen direkt zu Gute kommen an dieser Betreuungsmischpoke vorbei gehen.
Vermerk: In Schweden gibt es keine WFBMs.
[…] Mängel des Entwurfes wurden von den Menschen hinter dem Hashtag “Nicht mein Gesetz” bereits auf ihrer Webseite dargelegt. Ausführlicher bezieht das deutsche Institut für Menschenrechte Stellung und schreibt: “An […]
[…] bitte bei nichtmeingesetz.de nachlesen, z.B. die 10 größten Mängel des Entwurfs. Ich werde noch schauen, was man alles zur Unterstützung tun kann. Wäre doch gelacht, wenn da […]
Die Verwandten und Bekannte von Behinderten können ihr Konsumverhalten als Druckmittel verwenden – z.B. in dem das nächste Auto ein Reissbrenner wird. Vielleicht beeinflusst das doch ein paar Politiker.
[…] Die 10 größten Mängel des Entwurfs zum Bundesteilhabegesetz […]
Mich wundert diese Debatte: Haben nicht (fast) alle Betroffenen der Politik treu und brav geglaubt, jetzt würde der große Wurf kommen. Wo blieben die Proteste gegen den Koalitionsvertrag, als darin stand: „keine neue Ausgabendynamik“? Wo blieben die Proteste, als der Finanzminister vorschlug, die Kommunen zu entlasten, ohne die Eingliederungshilfe dadurch zu finanzieren? Warum fehlte die Kritik an den Protokollen des sogenannten „Hohen Beteiligungsverfahrens“, als die Grundfragen des Gesetzes diskutiert wurden? Alle diese Protokolle sind lange öffentlich. In ihnen ist erkennbar, wohin der Hase eben nicht laufen wird: ins Teilhabeziel. Jetzt fallen wieder alle aus allen Illusionswolken. Wieder zu spät. Als pflegende Angehörige eines schwer behinderten Mannes weiß ich, wie mühselig der Alltag werden kann. Doch weiß ich auch, dass alle ausgegrenzten Menschen Nachteilsausgleiche brauchen und nur ein Bündnis aller Menschen mit Unterstützungsbedarf eine Regierung daran hindern kann, einen solchen betrügerischen Entwurf auch nur vorzuschlagen. Es ist wahr: dieser Entwurf teilt auch die Menschen mit Behinderungen – wie alle anderen auch, und zwar in die, die verwertbar sind und deshalb weniger kosten und in die, die nur kosten. Es ist wahr, dieses Gesetz fördert wieder die Institutionen, die exklusiven Sonderwelten. Ich fürchte, das wird immer so weitergehen. Es sei denn, die Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen, Assistenten und Freunde suchen sich Bündnispartnerinnen und Partner, die zwar nicht unbedingt behindert, aber trotzdem benachteiligt und ausgegrenzt sind.
Zitat:
„Wo blieben die Proteste, als der Finanzminister vorschlug, die Kommunen zu entlasten, ohne die Eingliederungshilfe dadurch zu finanzieren? Warum fehlte die Kritik an den Protokollen des sogenannten „Hohen Beteiligungsverfahrens“, als die Grundfragen des Gesetzes diskutiert wurden?“
Und wo blieben die Proteste, als private Großbanken um „unsere“ ungefragte Unterstützung bei der sozialisierung ihrer in blindem Gewinnstreben – gepaart mit einer ordentlichen Portion Raffgier – durch die Bankenkriese entstandenen Verluste bettelten?
Gebettelt haben da übrigens die selben Damen und Herren, welche ihre – auch Jahre nachträglich zu zahlenden – extra hohen Boni „uns“ gegenüber stets mit ihrer besonders hohen Verantwortung für das Unternehmen, den Mitarbeiter(innen) sowie der Gesellschaft (also „uns“) gerechtfertigt haben.
Verantwortung muss man nicht übernehmen, wenn man diese doch der Gesellschaft ganz einfach aufbürden kann. Verantwortung muss man auch als Berufspolitiker im Bundestag scheinbar nicht übernehmen, da man bei den Diäten vermutlich auch im Rentenalter noch gut über die Runden kommt und es somit unwahrscheinlich ist, dass man jemals am eingegem Leib erfährt, was es bedeutet schwerbehindert zu sein und in der Folge auch mit einer Grundsicherungsrente wird zurechtkommen müsen.
[…] Bundesregierung geht gegen Behinderte vor. Bundesteilhabegesetz. “Jetzt ist der Referentenentwurf draußen und es passiert das hier. Alle Behindertenverbände laufen Sturm, Entsetzen überall. Die Deaf-Community befürchtet, wie […]
[…] Und dann gibt es da noch diesen unsäglichen Entwurf des Bundesteilhabegesetzes, gemäß dem ich wohl in Zukunft keine Unterstützung mehr bekäme, weil ich nicht „behindert genug“ bin. Dabei ist die ambulante Betreuung nach wie vor wirklich wichtig für mich. Eine gute Übersicht der Kritikpunkte auf nichtmeingesetz.de: Die 10 größten Mängel des Entwurfs zum Bundesteilhabegesetz […]
Der o. g. Punkt 2 macht mir Angst, ganz ehrlich…. ich bin seit März 2003 im Ambulant Betreuten Wohnen der Lebenshilfe und wohne in einer eigenen kleinen 1-Zimmer-Wohnung (ca. 30 qm²). 2 – 3x die Woche kommt jemand vom ABW vorbei und fragt, ob ich was brauche bzw. was bei mir ansteht. Ich hoffe nicht, dass ich jetzt Angst haben muss, dass mich der Bezirk quasi aus der Wohnung wirft – ich hab schon mal in ner WG gewohnt und fand es gar nicht toll… hatte da zwar auch eine kleine Wohnung, aber trotzdem saßen mir immer die Betreuer im Nacken, wenn i-was geplant war, Ausflug etc. Immer hieß es da, ich soll mitkommen, ich durfte kaum selber mal was alleine unternehmen… i-wann Anfang 2003 hat dann der Bezirk gesagt, für mich wärs besser, in ne eigene Wohnung zu ziehen….
Überhaupt finde ich dieses ganze Gerede langsam nur noch Augenwischerei…. ich hab immer mehr den Eindruck, wir Menschen mit Handicap sind „denen da oben“ egal. Wieso haben wir denn die Fr. Bentele als Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung? Zudem ist Fr. Bentele ja quasi „eine von uns“, weil sie ja von Geburt an blind ist, wie ich weiß. Ich kann dieses vollmundige Gelaber von „Inklusion“ und „gleichberechtigter Teilhabe, die Behinderten ermöglicht werden muss“, nicht mehr hören! Wir werden doch eh nur verarscht und manchmal kommt mir der Gedanke, wenn es uns nicht gäbe, dann hätte der Staat wohl mehr Geld im Säckel (bitte nicht falsch verstehen, ich möchte hier auf KEINEN FALL das Tun der Nazis rechtfertigen!). Ich werde mir nächstes Jahr gründlich überlegen, ob ich wählen gehen soll… wofür denn, wir sind der Regierung doch eh schei***egal, und das, obwohl der Hr. Schäuble ja auch Rollifahrer ist (der soll nochmal anfangen, dass er durch einen „Schicksalsschlag“ im Rollstuhl gelandet ist! Viele von uns – mich eingeschlossen – müssen seit Geburt mit einem Handicap leben!!!)
Wenn schon ein „Teilhabegesetz“ – dann bitte eins, das diesen Namen auch verdient!!!!!!!!!!!!!!!!!
[…] http://nichtmeingesetz.de/2016/05/10/die-10-groessten-maengel-des-entwurfs-zum-bundesteilhabegesetz/ […]
Teilhabe bedeutet, Behinderte, auch erwachsene Behinderte bis zum Abitur lernen zu lassen, die dies allein kaum können, und nicht nur bis zur Fachhochschulreife! Egal, ob man gearbeitet hat oder nicht! Bildung geht vor! Abitur für jeden ermöglichen. Durch Integration. Und Förderkurse. Nicht nur für Kinder. Ich will ein Anrecht auf das Abitur! Egal, wie alt ich jetzt bin. Das ist eine reine, formelle Schikane und Ausgrenzung aus dem Bildungssystem!
Hallo zusammen,
hat sich mal jemand den „Spass“ gemacht sich mit der aktuellen Rechtslage beim Thema „Erwerbsminderungsrente“ auseinander zu setzen?
Schon das Wort „Erwerbsminderungsrente“ ist an sich irreführende Werbung. Dieses Gesetz könnte locker noch zu den bereits angeführten Mängeln beim (finanziellen) Umgang mit behinderten Menschen hinzugefügt werden.
[…] z.B. die 10 größten Mängel und die […]
meine Frau und ich Ex – Besitzstandspflegegeld empfängen stehen kurz vor dem kadie es läuft schon ein Ermittlungsverfahren gegen uns beide wegen Sozialbetrugs ich zu 100% Schwerbehindert Teillämung bd. beine meine Frau einen GdB von 40%
Das Amt möchte uns Ruinieren sowie vernichten haben uns kürzlich EWG-Behindertengercht und Rolligerecht
Gekauft und alles ersparte meiner Frau verwendet und haben noch Schulden 100.000.- € sie wollen uns beide in den knast bringen mit was für einem Recht war 19 Jahre im ehrenamt Tättig und hatte ein Auto das ich gar nicht hätte haben dürfen Laut SGB XII durch das Sozialamt wurde ich von vornherrein Entmündigt ohne Rechte aber umso mehr pflichten wir Finden es zum K…………
„Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit
genommen werden kann, “ Richard von Weizäcker
„ein großartiges Geschenk dessen sich viele nicht bewusst sind,
und nur allzu leichtfertig damit umgehen.“
in anbetracht der aktuellen Situation wäre die Zeit für ein umdenken reif,
Mich würde ja mal interessieren, ob der sehr geehrte Herr Schäuble auch nicht mehr als 2600 € sein eigen nennen darf… Obwohl ich mir ziemlich sicher bin das Herr Schäuble garantiert mehr als 2600 € hat… Da wird ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen… Das ist eine absolute Frechheit…😡😡😡
Wer genug Geld hat um seinen Assistenzbedarf vollständig aus eigener Tasche zu finanzieren, hat mit irgendwelchen in den Sozialgesetzbüchern genannten Einkommens- oder Vermögensbeschränkungen (ob nun 2.600 oder 25.000) gar nichts zu tun, da nicht auf Hilfe aus dem Sozialsystem angewiesen.
Wer die Mehrkosten und notwendigen Nachteilsausgleiche sowieso gänzlich selber stemmen kann (bzw. vermutlich auch mit anderweitigen Nachteilsausgleichen, z.B. im Bereich Steuern, Absetzbarkeit, oder anderem) ist von Veränderungen der Sozialgesetze kaum betroffen – im Falle von Politikern wohl nicht mal potentiell im Alter, da gibt es ja auch andere „Altersvorsorge“-Wege.
Wer die finanziellen Folgen von Schicksalsschlägen, Mehrkosten in Folge von Behinderung, etc, finanziell selber trägt (und tragen kann), wird erst dann, wenn seine Finanzen die in den SGB genannten Grenzen erreicht bzw. unterschritten haben, staatlich finanzierte Hilfen nach den hier diskutierten Paragraphen bekommen. Schlimm für die meisten betroffenen. Aber Herr Schäuble hat sicherlich andere Wege zur Sicherung der von ihm benötigten Assistenzleistungen.
Wobei ich auch schon manchesmal überlegt habe, wie er wohl reagieren würde, wenn es gar keine Erleichterungen oder Nachteilsausgleiche gäbe, auch keinerlei Opferentschädigungen oder Versicherungen (alles Elemente von „sozialer Sicherung“ und „gesellschaftlichen Errungenschaften“) und es nach Absinken unter das benötigte Einkommen oder Vermögen lapidar heissen würde, er bräuchte ja nicht arbeiten (und hierfür Assistenz „verbrauchen“), zuhause sitzen ist kostengünstiger, oder gar „Leben kostet halt“. Schön fände der das sicher auch nicht.
Was mich gewundert hat, ist, dass Bundespräsident Joachim Gauck, vorzeitig seinen „Rücktritt“ verkündet hat. Er also sich nicht zur Wiederwahl stellen will. Dabei ist es doch der Bundespräsident, der am Ende durch seine Unterschrift entscheidet, ob ein Gesetz in Kraft tritt oder nicht.
Diesmal ist es das Bundesteilhabegesetz. Andererseits kann es auch Ende Juni bei der Generalabstimmung erneut verneint werden, wie schon ein Jahr zuvor bzw. nur einzelne Punkte davon in Kraft treten, wie zum Beispiel die Änderung des „Betreuungsschlüssels“, was ja „Abgrenzung behinderter Menschen von der Gesellschaft“ (beinahe) bedeutet.
Ansonsten heißt es auch 2017, unter einem Vermögen von 2.600 Euro bleiben. Und das ist verdammt schwer, vor allem, wenn man länger haltbaren „Kram“ damit kaufen muss, der am Ende wohl ÜBER 2.600 Euro wert ist.
Ich fordere wenigstens die Bundestagsmitglieder auf, auch wenn es für uns „Behinderte Brüder und Schwestern“ auch noch viel zu wenig ist, dass Schwerbehinderte, die – noch – nicht – auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können, diese 100 Euro pro Lebensjahr behalten dürfen. Da würde doch jeder von Ihnen zustimmen, meine Damen und Herren Abgeordnete.
Ich bin der Meinung, dass mit dem unter Punkt 5 und auch 10 aufgeführten Inhalt des Teilhabegesetzes ganz klar auch Menschen ohne körperliche Beeinträchtigen das Grundrecht der Gleichheit genommen wird. Aber auch insgesamt ist es eine Riesensauerei, was dieses Teilhabegesetz alles beinhaltet.
EZB verteilt Milliarden überall und für alles, Steuer- und Sozialabgabenlast ist nirgends so hoch wie bei uns in Deutschland, angeblich geht es auch unserer Wirtschaft blendend, so dass immer Geld für alles da ist.
Und ausgerechnet bei Menschen mit Behinderungen und merkwürdigerweise auch noch deren Partnern und Eltern wird die Sparkeule herausgezogen und wie man oben im Portal lesen kann auch noch mit Eiseskälte und Skrupellosigkeit bis zur existentiellen Vernichtung angewendet.
Auf jeden Fall zeigen unsere ‚Gutmenschen‘-Berufspolitiker (und zwar alle) jetzt mit diesem Teilhabegesetz, was sie wirklich mit ihrer ‚political correctness‘ meinen und welchen Bezug sie zur Realität haben.
@Christina: Ihren Kommentar unterschreib ich zu 100%, das denk ich mir nämlich schon die ganze Zeit. Für alles und jeden anderen wird Geld locker gemacht, aber bei uns und unseren Angehörigen/Partnern etc. wird die Sparkeule angesetzt, was bei mir den Eindruck erweckt, dass wir noch dafür bestraft werden sollen, weil wir „ja nur Geld kosten“ usw… aber was können wir tun? Ich hab nicht den Eindruck, dass von dem, was die Petition bewirkt hat oder haben soll, nicht viel bzw. gar nichts „da oben“ angekommen ist. Nur wieder die üblichen Sonntagsreden.
Angeblich soll es am 28. Juni eine erneute Anhörung geben. Und dann geht es noch einmal in den Untersuchungsausschuss. Dann heißt es lange warten, so bis zum Herbst. Und dann können wir gespannt sein, was daraus wird.
Gut, der einzige Vorteil bei diesem Gesetz; vielleicht auch nur für BESTIMMTE Leute, ist es, die gut 10fache Menge an Vermögen behalten zu dürfen, damit Einem/Einer der Staat „unter die Arme“ greifen kann, wenn man aufgrund seiner Einschränkungen – noch – nicht auf dem regulären Arbeitsmarkt arbeiten kann.
Ansonsten „dürfen“ wir nur weiterhin 2.600 Euro MAXIMAL „reich“ sein und wir werden auf dem Weg zur Selbständigkeit WEITERHIN „ehrlich und individuell“ unterstützt.
Ach ja und ich darf meinen Schwerbehinderten-Fahrausweis weiterhin behalten, ohne dass ich ab Ende Juni 2017 mich einem Gutachten unterziehen muss, ob ich auch „behindert“ genug bin und kann damit kostenlos Bus und Bahn fahren. Ansonsten müsste ich ja, der „nur“ Asperger-Autist ist, für eine Fahrt den vollen Preis bezahlen. Und das heißt dann, wieder mehr Bürokratie beim Amt wegen der Erstattung der Fahrtkosten.
Bleibt zu hoffen, dass, wenn das Gesetz ein „humorvoller Einfall von Hinterbänklern“ am Ende bleiben sollte, dass wenigstens Punkte wie „Bessere Unterstützung für die Inklusion auf dem regulären Arbeitsmarkt“ sich durchsetzen.
Ich frage mich aber schon, ob mein „Schonvermögen“, dass ich nicht überschreiten darf, wenn mir der Staat nicht den „Effenberg-Finger“ zeigen möchte, auch als „Eingliederungshilfe-Veteran“ (bekomme sie seit 2010), auch erhöht wird oder ob es bei den 2.600 Euro bleibt. Aber nur dann, wenn es am 1.1.2017 so heraus kommt, wie im Sommer/Herbst im Untersuchungsauschuss „hochgeheim“ besprochen.