Pressemeldung: Behinderte ketten sich an das Grundgesetz für mehr Teilhabe und gegen Barrieren
AllgemeinBerlin. Am Mittwoch Abend ketten sich Aktivisten nahe der Grundgesetz-Tafeln am Bundestag für ein gutes Teilhabegesetz an.
In der letzten Woche wurde nach langen Verhandlungen ein erster Referententwurf zu einem Bundesteilhabegesetz veröffentlicht. Was die Regierungsparteien als “Meilenstein” bezeichnen, ist für viele Menschen mit Behinderungen noch lange kein gutes Teilhabegesetz. Unter dem Schlagwort #NichtMeinGesetz rufen Aktivisten zum Protest auf: “Der Referentenentwurf geht nicht weit genug auf die Forderungen von Menschen mit Behinderungen ein, es drohen sogar Verschlechterungen. Einige können zukünftig zwar mehr als 2.600 Euro sparen, aber diejenigen, die auch auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, werden nach wie vor arm gehalten”, erklärt Raul Krauthausen, einer der Initiatoren des Protestes.
Aktuell geht es den Aktivistinnen und Aktivisten auch darum, dass private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, was die CDU/CSU und SPD Fraktionen bisher vehement ablehnen. Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts wird bereits am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Damit hätten behinderte Menschen auch weiterhin so gut wie keine Handhabe, um gegen Barrieren beim Bäcker, in Geschäften, Restaurants, Cafés oder Kinos vorgehen zu können. “Dieses Gesetz ist die Nagelprobe für die Regierungskoalition, ob sie es mit den Rechten behinderter Menschen wirklich ernst meinen”, so Raul Krauthausen.
Während am Montag Menschen mit Behinderungen schon lautstark vor den Parteizentralen von CDU und SPD gegen Barrieren und schlechte Gesetze durch Pfeifaktionen aufmerksam gemacht haben, werden sich am Mittwoch Abend ab 17 Uhr AktivistInnen in der Nähe der Grundgesetztafeln am Reichstagsufer anketten und die Nacht lang verweilen. Mitinitiator und Bundesverdienstkreuzträger Krauthausen wird auch dabei sein: “Im Artikel 1 des Grundgesetzes steht: ‘Die Würde des Menschen ist unantastbar’, aber sie wird bei mir und bei vielen behinderten Menschen am Ende jedes Monats angetastet, wenn man komplett den eigenen Verdienst, den der Lebenspartner und Eltern auch offen legen müssen, weil man nicht mehr als den doppelten Hartz IV-Satz plus Wohnungskosten verdienen darf. Durch den aktuellen Entwurf zum Bundesteilhabegesetz wird sich daran wohl nur wenig ändern.”
Von den aktuellen Gesetzesvorhaben sind laut Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) mehrere Millionen Menschen betroffen. Die Einbeziehung behinderter Menschen in die Gesetzgebungsverfahren hätten bisher kaum Wirkung gezeigt. Ganz im Gegenteil man müsse nun sogar gegen Verschlechterungen kämpfen. Deshalb gelte es nun dagegen zu protestieren. Am 4. Mai, dem Europäischen Protesttag behinderter Menschen waren bereits ca. 5.000 Menschen mit und ohne Behinderungen vor dem Kanzleramt und Brandenburger Tor erschienen. Zudem haben über 330.000 Menschen bei Change.org eine Petition zu einem besseren Teilhabegesetz unterschrieben.
“Wir hoffen darauf, dass Politikerinnen und Politiker unsere Menschenrechte ernst nehmen und zu deren Achtung entsprechende Gesetze verabschieden. Wir brauchen ein gutes Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts, dass Barrierefreiheit auch im privaten Bereich vorschreibt, und ein gutes Bundesteilhabegesetz”, fordert Raul Krauthausen.
Pressebilder:
[…] http://nichtmeingesetz.de/2016/05/11/pm-aktion-grundgesetz/ […]
Ja, was wird in den nächsten Monaten nur beschlossen? Ab 28. Juni versteckt sich das Bundesarbeitsministerium unter Führung der fast blinden (!!!!) Andrea Nahles. (Und das nicht nur als „Beamte“ übrigens!) in einem „dunklen Kämmerchen“ zusammen mit den Abgeordneten der regierenden Partei und ein paar Oppositionellen als „Kontrollgremium“ und dann wird sich später entscheiden, was im Vermittlungsausschuss besprochen wurde. Ich hoffe WENIGSTENS auf zwei bis drei Punkte, die man noch verbessern kann.
Und nun gut: Ein „Grundgesetz“ haben wir. Aber das wurde nicht vom Volk beschlossen, auch wenn es so dasteht, sondern von den ersten Parlamentariern im Deutschen Bundestag. Das heißt, es ist leider „auf ewig gültig“. Selbst, wenn man da immer wieder einen bestimmten Paragraph zitiert.
Zum Glück für uns Menschen mit Behinderungen steht drin, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und sie zu schützen, Aufgabe der staatlichen Gewalt sei.
Leider ist das schon lange her und den §1 GG hat man wohl vor lauter anderen Finanzierungspunkten in der Bundesrepublik Deutschland schon vergessen.
Herr Krauthausen, selbst wenn diese Reform des BTeilHG (Bundesteilhabegesetz) erst 2018 kommen sollte, weil ihre Verfassungsklage Erfolg hätte und das Gesetz irgendwann deswegen später überarbeitet wird; so bin ich immerhin froh, wenn ich aus dem Elternhaus ziehen werde, ich nicht durch einen Sozialverband in ein Behindertenheim „abgeschoben“ werde und dort „untergehe“, wie im aktuellen Gesetzesentwurf geplant. Denn dann bliebe, auch wenn ich weiterhin „nur“ 2.600 Euro mein Eigen nennen darf, „alles beim Alten“. Auch die Tatsache, ohne Begutachtung durch den Amtsarzt mit einem Fahrausweis für Behinderten Menschen mit Bus oder Bahn zu fahren.
Der Protest wirkt „hart“, aber nur so bekommt man die Politiker und die obersten Richter in Deutschland „wach“.